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NIS-2 Beratung für den Mittelstand: praxisnah, technisch fundiert, prüfsicher.

Was ist NIS-2?

Die 7 zentralen Pflichten aus NIS-2

Betroffenheitsprüfung & BSI-Registrierung

Am Anfang steht die Frage: Sind wir eine besonders wichtige oder wichtige Einrichtung? Sektorzuordnung, Schwellenwerte und Konzernzurechnung sind in der Praxis die häufigste Fehlerquelle. Das Ergebnis der Prüfung sollte in jedem Fall dokumentiert werden, auch bei Nicht-Betroffenheit. Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren: Die reguläre Frist ist bereits abgelaufen, die Pflicht bleibt aber bestehen und eine Nachregistrierung ist möglich und dringend geboten.

01

Risikomanagement nach §30 BSIG

Das Herzstück von NIS-2: Betroffene Einrichtungen müssen geeignete, verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, unter anderem Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte, Incident-Handling, Backup- und Notfallmanagement, Sicherheit der Lieferkette, Zugriffskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung, Kryptografie und Schulungen. Entscheidend ist nicht die einzelne Maßnahme, sondern der dokumentierte, wiederholbare Managementprozess dahinter.

02

Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen

Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen in einem dreistufigen Verfahren an das BSI gemeldet werden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, ausführlicher Bericht binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach einem Monat. Diese Fristen sind ohne vorbereitete Prozesse nicht einzuhalten: Wer erst im Ernstfall klärt, wer meldet, was ein erheblicher Vorfall ist und welche Informationen bereitstehen müssen, verliert genau die Stunden, die zählen.

03

Geschäftsleitungspflichten & Schulung

NIS-2 macht Cybersicherheit zur Chefsache – auch aus rechtlicher Perspektive: Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagement-Maßnahmen selbst billigen und überwachen und regelmäßig an NIS-2 Schulungen teilnehmen, um Risiken und Maßnahmen bewerten zu können. Diese Pflichten sind nicht vollständig delegierbar. Ein dokumentierter Schulungsnachweis der Geschäftsleitung gehört damit zu den ersten Dokumenten, die eine Aufsichtsbehörde anfordern kann.

04

Sicherheit der Lieferkette

NIS-2 verlangt, die Sicherheit der Lieferkette aktiv zu managen: Dienstleister, Zulieferer und IT-Provider müssen bewertet und vertraglich eingebunden werden. Die praktische Folge reicht weit über die direkt Betroffenen hinaus: Auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte erhalten zunehmend NIS-2-Fragebögen und Nachweisforderungen ihrer Kunden, Cybersicherheit wird zur Voraussetzung, um Lieferant zu bleiben.

05

Dokumentation & Nachweise

Ohne NIS-2 Dokumentation keine Compliance: Risikoanalysen, Maßnahmen, Richtlinien, Schulungen und Vorfälle müssen so dokumentiert sein, dass sie einer Prüfung durch das BSI standhalten. Für besonders wichtige Einrichtungen kommen weitergehende Nachweis- und Prüfpflichten hinzu. Wer Nachweise erst auf Anforderung zusammensucht, hat strukturell verloren, prüfsichere Dokumentation entsteht im laufenden Prozess, nicht im Ernstfall.

06

Bußgelder bis zu 10 Mio. € und persönliche Haftung

Die Sanktionen haben DSGVO-Format: Für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Hinzu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsleitung bei grober Verletzung der Überwachungspflichten, ein Hebel, den es in dieser Schärfe bisher nicht gab – nicht einmal bei der DSGVO. Die Aufsicht liegt beim BSI, das bereits aktiv registriert und nachfasst.

07

Was wir mit unserer Beratung zu NIS-2 abdecken

ab1.950
  • Betroffenheitsprüfung inkl. dokumentierter Einstufung
  • Registrierungsstatus & Begleitung der BSI-Registrierung
  • Gap-Analyse §30 BSIG mit Ampel-Bewertung (10 – 15 S.)
  • Priorisierter Maßnahmenplan mit Zeitrahmen
  • Lieferketten-Schnellbewertung kritischer Dienstleister
  • Management-Summary für die Geschäftsleitung
  • Kostenschätzung für Umsetzungspakete
  • Ergebnispräsentation (60 Min.)
4.900€ / Festpreis
Alles aus dem NIS2 QuickCheck + (plus):
  • Richtlinien-Set: Informationssicherheit, Incident Response, Backup, Zugriffe
  • Meldeprozess 24h / 72h / 1 Monat inkl. Rollen, Vorlagen und Playbook
  • NIS2 Schulung für die Geschäftsleitung inkl. Teilnahmenachweis
  • Lieferketten-Check mit vertraglichen Mindestanforderungen
  • Umsetzungsroadmap mit Meilensteinen und Verantwortlichkeiten
  • Management-Präsentation (90 Min.) + Follow-Up nach 4 Wochen

Alle Preise netto zzgl. ges. USt.

Für wen ist die NIS2 Beratung geeignet?

Ihr Ansprechpartner
Mario Elsen, Geschäftsführer, zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (KI, EU AI Act) und Software Entwickler

Was ist NIS-2 bzw. das NIS-2-Umsetzungsgesetz?

Ist mein Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Die BSI-Registrierungsfrist ist abgelaufen - was jetzt?

Welche Maßnahmen verlangt §30 BSIG konkret?

Welche Meldepflichten gelten bei Sicherheitsvorfällen?

Was kostet eine NIS2 Beratung?

Brauche ich eine ISO-27001-Zertifizierung für NIS-2?

Haftet die Geschäftsleitung bei NIS-2 wirklich persönlich?

Wie läuft die NIS2 Beratung ab?