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Der EU Data Act ist eine europäische Verordnung, die den fairen Zugang zu Daten sowie die Nutzung von Daten innerhalb der Europäischen Union regelt. Ziel ist es, Daten aus vernetzten Geräten (z.B. Smartphones, SmartTVs, Autos mit digitaler Kommunikation), industriellen Anwendungen und digitalen Diensten besser nutzbar zu machen – sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Der Data Act ist Teil der europäischen Digitalstrategie und ergänzt den Data Governance Act sowie die DSGVO.

Was der EU Data Act bzw. die EU-Datenverordnung regelt

Der EU Data Act definiert Rechte und Pflichten rund um die Nutzung, Weitergabe und Portabilität von Daten. Er verpflichtet die Hersteller und Anbieter von vernetzten Geräten und Cloud-Diensten, seinen Nutzern und Geschäftspartnern Zugriff auf die generierten Daten zu ermöglichen – unabhängig davon, ob sie personenbezogen sind oder nicht.

Wichtige Kernpunkte der Verordnung:

  1. Zugangsrechte: Die Nutzer von vernetzten Geräten (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Sensoren) erhalten Anspruch auf die Daten, die durch ihre Nutzung entstehen.
  2. Datenteilung: Unternehmen müssen technische Schnittstellen schaffen, um Daten zwischen Geschäftspartnern oder Behörden sicher austauschen zu können (Interoperabilität).
  3. Vertragliche Fairness: Der EU Data Act verpflichtet zu fairen Bedingungen bei der Datennutzung, insbesondere zwischen großen und kleinen Unternehmen (KMU).
  4. Cloud-Portabilität: Kunden sollen ihre Daten und Anwendungen leichter zwischen Cloud-Anbietern wechseln können (soll „Vendor Lock-in“ vermeiden).
  5. Schutz sensibler Daten: Der EU Data Act schränkt die Weitergabe in Länder außerhalb der EU ein, wenn dort kein gleichwertiges Datenschutzniveau besteht.

Hinweis: Im Rahmen der DSGVO wurde von der EU eine Liste von sicheren Drittstaaten für die Datenübermittlung veröffentlicht, die hier als Orientierung dienen kann!

Praxisrelevanz

Der Data Act betrifft nahezu alle Unternehmen, die Daten aus Geräten, Plattformen oder Cloud-Systemen generieren oder nutzen. Besonders betroffen sind Industrie 4.0-, SaaS-, IoT- und Cloud-Anbieter. Für Datenschutzbeauftragte und IT-Verantwortliche bedeutet das: Datenflüsse müssen neu bewertet, Verträge angepasst und technische Schnittstellen überprüft werden.

Rechtliche Einordnung

Die Verordnung (EU) 2023/2854 wurde am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 11. Januar 2024 in Kraft. Sie gilt nach einer Übergangsfrist ab dem 12. September 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Der EU Data Act ergänzt bestehende Regelwerke wie die DSGVO (personenbezogene Daten), den Data Governance Act (Datenzugangsmechanismen) und den EU AI Act (KI-Regulierung).

Beratung zum EU Data Act durch Elsen GRC

Elsen GRC unterstützt Unternehmen bei der Bewertung und Umsetzung der Anforderungen des EU Data Acts. Dazu gehören nicht nur die Analyse bestehender Datenflüsse und Prozesse, sondern auch die Optimierung von Verträgen und Cloud-Vereinbarungen, die technische Prüfung von Drittlandsübermittlungen sowie der Aufbau transparenter Daten-Governance-Strukturen. Ziel ist es, rechtliche Sicherheit zu schaffen und gleichzeitig die Potenziale datengestützter Innovation verantwortungsvoll zu nutzen. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch für eine Beratung zum EU Data Act.


Foto von Jason Dent auf Unsplash

Quellen:

  • Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 – Data Act (Amtsblatt L 2023/2854) – eur-lex.europa.eu
  • Digital Strategy Portal der EU – „Regulatory framework on data“ – digital-strategy.ec.europa.eu

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